Linz reicht Klage gegen BAWAG ein

Die Stadt Linz hat am Mittwoch beim Handelsgericht Wien ihre Klage gegen die BAWAG wegen des verlustreichen Zinsabsicherungsgeschäfts eingebracht. Man will, dass der Swap 4175 als rechtsunwirksam gewertet wird.

In der Swap-Affäre geht es um einen Vertrag aus dem Jahr 2007. Die Stadt hat zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Millionen Schweizer Franken (damaliger Kurs: 152 Mio. Euro) mit der BAWAG eine Art Kurszinswette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swap 4175 inzwischen auf mehrere hundert Mio. Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären.

Bisher 24 Millionen Euro überwiesen

Die Stadt hat bisher 24 Millionen Euro überwiesen, die vorerst letzte Rate aber nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss nicht mehr bezahlt und beschlossen, die BAWAG zu klagen.

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Mit der Klage wird die Rückforderung der saldierten Zahlungen aus dem Geschäft mit der BAWAG begehrt. Der Streitwert wurde mit 30,6 Millionen Franken (rund 25,2 Mio. Euro) beziffert, bei Klagseinbringung wurde eine Pauschalgebühr von 300.000 Euro fällig. Da ausschließlich eine Leistungsklage geltend gemacht wurde, gebe es kein Risiko, dass der Streitwert höher werde, so der rechtswissenschaftliche Berater der Stadt, Meinhard Lukas.

Es sei richtig gewesen, mit der Klage zu warten. Aus dem Strafverfahren gegen Finanzdirektor Werner Penn, der den Swap unterzeichnet hat, und Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) habe man viele Informationen gewinnen können, an die man sonst nicht gekommen wäre, so der Linzer Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Linz. Die Experten hätten seit April penibel an der Klage gearbeitet und seien selbstkritisch an die Sache herangegangen.

Stadt setzt in Klage auf Unwirksamkeit

Im Wesentlichen stützt sich die Stadt darauf, dass das Swap-Geschäft ihrer Ansicht nach unwirksam ist. In der 53 Seiten starken Klagsschrift gegen die Bank werde dargelegt, dass der Swap „alle gesetzlichen Grenzen überschritten hat, die es gilt einzuhalten, wenn man mit Gemeinden Geschäfte abschließt“, so Dobusch. Insbesondere lag kein Gemeinderatsbeschluss vor, es fehlte eine Genehmigung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde, es sei evident gewesen, dass Werner Penn das Geschäft nie für Linz abschließen habe dürfen, und es sei Wucher gewesen.

„Wenn einer dieser Gründe das Handelsgericht überzeugt, hat Linz den Prozess gewonnen“, so Lukas. Hilfsweise sei das Geschäft wegen Irrtums und List sowie wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar. Die Unwirksamkeit wird mit sieben Schlüsselargumenten in der Klage untermauert.

Prozessvoraussetzungen werden geprüft

Der nächste Schritt sei die Prüfung der Prozessvoraussetzungen durch den zuständigen Richter. Anschließend werde der BAWAG die Klagsbeantwortung aufgetragen. Dafür hat die Bank vier Wochen Zeit. Dann werde ein Termin für die vorbereitende Tagsatzung festgelegt. Lukas rechnet damit Anfang Jänner 2012.

Der Prozess könne sich durch drei Instanzen und fünf Jahre ziehen, Lukas erwartet etwa drei Jahre. Die Bank könne Widerklage beim Handelsgericht Wien oder eine eigenständige Klage einbringen oder bis auf weiteres den Fortgang der Klage der Stadt abwarten. Die Schadenersatzforderung der BAWAG über 417,7 Mio. Euro gehe ins Leere, da die Stadt Linz das Geschäft - nur für den Fall seiner Wirksamkeit - aufgelöst habe, so Lukas.

Einvernehmliche Lösung ausgeschlossen

Eine einvernehmliche Lösung schloss Dobusch aus. „Wir streben keinen Vergleich an, ich bin überzeugt, dass der Swap nicht rechtswirksam ist.“ Lukas gab zu bedenken, dass es um zwei Seiten gehe, die fremdes Vermögen verwalten. Die Stadt müsste für einen Vergleich einen Gemeinderatsbeschluss einholen, die Bank brauche einen Aufsichtsratsbeschluss dafür. „Es geht um sehr viel für die Stadt Linz“, sagte Dobusch. Daher sei es notwendig, die gesamte Bevölkerung mit maximalem Wissensstand zu versorgen und Transparenz an den Tag zu legen. Infos sollen unter Swap4175.at ins Netz gestellt werden.

Die Wechselwirkungen des Strafverfahrens, dessen Einstellung Penn begehrt habe, und des nun angestrengten Zivilverfahrens bezeichnete Lukas als „enorm“. Der Antrag Penns werde in einem Zwischenverfahren erledigt.

Bank nimmt nicht an Sonderkontrollausschuss teil

Die Bank streitet ab, dass Linz nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sei, und hat unterdessen definitiv ihre Teilnahme im Sonderkontrollausschuss abgesagt. Sie begründet das damit, dass die Teilnahme weder erforderlich noch zielführend sei. Am Montag erhielt Ausschussvorsitzende Ursula Roschger (Grüne) ein entsprechendes Schreiben. Die Politikerin will das aber so nicht gelten lassen und spricht von einem herben Rückschlag für all jene, die an einer umfassenden Aufklärung interessiert seien.

Besonders verärgert ist sie, weil die Bank in dem Schreiben dem Sonderkontrollausschuss mangelnde Objektivität unterstellt.