Überzogene Forderungen eines Inkassobüros

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich haben einen Fall von völlig überzogenen Inkassoforderungen aufgedeckt. Für einen Mietrückstand von knapp 4.000 Euro hätte eine Frau fast 17.000 Euro zahlen sollen.

Die Arbeiterin aus dem Bezirk Kirchdorf war im Jahr 2006 in Schwierigkeiten geraten und schuldete damals etwa 3.900 Euro Miete. Die Arbeiterin verpflichtete sich, den Rückstand in monatlichen Raten abzustottern. In elf Jahren zahlte sie insgesamt 6.650 Euro nach, also mehr als die eineinhalbfache Schuld.

Neue Forderung über 10.290 Euro

Im Oktober flatterte ihr aber plötzlich ein Brief eines Inkassobüros ins Haus, versehen mit einer Forderung über 10.290 Euro. Die Frau wandte sich verzweifelt an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. Diese setzten ein Schreiben auf und teilten dem Inkassobüro mit, dass eine solche Vorgehensweise nicht berechtigt sei. Das Inkassobüro zog daraufhin seine Forderung zurück, offenbar hatte man es dort einfach einmal „probiert“, an mehr Geld zu kommen.

Zweckmäßig, notwendig und angemessen

Inkassokosten müssten zweckmäßig, notwendig und angemessen sein, so die Konsumentenschützer. Dazu gehöre auch, dass bei höheren Schulden die Inkassokosten die Forderung nicht übersteigen dürfen. Zudem würden bei langjährigen Ratenvereinbarungen die Zinsen nach drei Jahren verjähren. Viele Schuldner wüssten über ihre Rechte nicht Bescheid, so die Arbeiterkammer. Es liege an jedem einzelnen Schuldner zu überprüfen, ob die Inkassokosten berechtigt seien oder nicht. Im Zweifel sollte man sich an die Rechtsexperten der Arbeiterkammer wenden.

Tipps für die Rückzahlung von geschuldeten Beträgen

  • Wenn Sie eine offene Forderung nicht zahlen können, melden Sie sich umgehend beim Gläubiger und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung ohne dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen zur Forderung und Belege für Ihre Zahlungen auf und lassen Sie sich die vollständige Bezahlung einer Forderung schriftlich bestätigen.
  • Erkundigen Sie sich bei Überschuldung bei einer kostenlosen Schuldnerberatungseinrichtung, welche Möglichkeiten zur Entschuldung für Sie in Frage kommen.

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