Prozess nach Glastürunfall vertagt

Der Prozess nach einem Unfall mit Glastüren im Februar 2016 in einem Einkaufszentrum in Pasching (Bezirk Linz-Land), bei eine schwangere Frau lebensgefährlich verletzt wurde, ist am Freitag, im Landesgericht Linz vertagt worden.

Das zu Prozessbeginn präsentierte Gutachten eines Sachverständigen belastet den 54-jährigen Angeklagten, den Geschäftsführer jener Firma die die Glasfrint eingebaut hatte, schwer. Er habe zu wenig Augenmerk auf die Statik der Glasflächen und die Absicherung der Konstruktion - „es hätte auf diese Art nicht errichtet werden dürfen“ - aber auch auf eine schriftliche Betriebsanleitung und die nachfolgende Wartung gerichtet.

„Habe Fachmann befragt“

Der Angeklagte verteidigte sich damit, dass er sehr wohl einen Statiker befragt habe, und konnte auch eine Rechnung dafür vorlegen. Der Fachmann habe ihm gesagt, ein vorher bestehendes ähnliches Portal habe schon funktioniert, es könne wieder so gebaut werden.

Das Gericht will diesen Ziviltechniker nun befragen, was damals genau besprochen wurde. Der Prozess wurde dafür auf den 6. Februar vertagt. Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft.

Unfall beim Öffnen der Glasfront

Der Unfall war im Februar 2016 passiert, als die damals 27-jährige Angestellte das gläserne Eingangsportal des Geschäftes öffnen wollte. Dabei sprangen einige der sechs Meter hohen Sicherheitsglas-Elemente aus der Führungsschiene. Drei brachen in sich zusammen, ein Element kippte auf die schwangere Frau. Sie erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und lag wochenlang auf der Intensivstation.

Weitere Frau erlitt Schnittwunden

Ende Mai brachte die Frau ein gesundes Mädchen zur Welt. Bei dem Vorfall wurde noch eine zweite Frau verletzt, sie zog sich Schnittwunden zu.

Der 54-jährige Geschäftsführer jener Firma, die die Glastüren eingebaut hat, muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Linz stützt sich auf ein technisches Gutachten, wonach die „Tragfähigkeit und Gebrauchsfähigkeit“ der Glaselemente sowie die Wartungsanweisungen nicht ausreichend gewesen sein sollen.

Die Staatsanwaltschaft hat zudem beantragt, eine Geldbuße gegen die Firma zu verhängen.

Anklage wurde erweitert

Am ursprünglich ersten Prozesstag im November 2016 am Trauner Bezirksgericht wurde die Anklage von fahrlässiger Körperverletzung auf grobe Fahrlässigkeit erweitert, und damit wurde das Landesgericht Linz zuständig.

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