Tödlicher Infusionstausch: Hoffnung auf Vergleich

Möglicherweise könnte der tödliche Infusionstausch im Krankenhaus Kirchdorf gar nicht vor Gericht kommen. Denn laut Medienberichten strebt der Rechtsanwalt der Witwe einen außergerichtlichen Vergleich an.

Laut einem Zeitungsbericht des „Kurier“ bezweifelt der Rechtsanwalt, „ob es überhaupt zu einem gerichtlichen Termin kommt“. Die GESPAG hätte in einem Brief an die Witwe ihr Bedauern bekundet und auch das Verschulden an der Tragödie zugegeben, so der Anwalt. Offen sind noch finanzielle Punkte: Etwa Trauerschmerzensgeld, anfallende Kosten für das Begräbnis und Unterhaltsansprüche müssten von dem Anwalt aus Vöcklabruck noch berechnet werden.

Exhumierung der zweiten Leiche

Welchen Summen damit für die GESPAG anfallen würden, will der Rechtsanwalt noch nicht sagen. Die Kosten des Spitalsträgers sollen über eine Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Die Staatsanwaltschaft Steyr bestätigt gegenüber dem ORF Oberösterreich, dass mittlerweile der Leichnam eines zweiten möglichen Opfers exhumiert wurde. Eine vom Gericht angeordnete Obduktion soll klären, ob auch der Tod einer 81-jährigen Patientin durch eine falsche Infusion verursacht wurde. Das Ergebnis der toxikologischen Untersuchung steht noch aus, es soll in spätestens sechs Wochen vorliegen und Aufschluss über die Todesursache geben, sagt Staatsanwalt Andreas Pechatschek.

Ermittlungen gegen fünf Pfleger

Im Landeskrankenhaus Kirchdorf ermittelt das Landeskriminalamt weiterhin gegen fünf Krankenpfleger. Wie berichtet hatte ein Pfleger einem 61-jährigen Patienten eine falsche Infusion verabreicht. Der Mann starb. Zwei weitere Patienten könnten falsche Infusionen erhalten haben. Die beiden Opfer sind am Leben, ob sie aufgrund der falschen Medikation Beschwerden hatten, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen des Landeskriminalamts.

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