Prüfung von Erlass für Schülerlotsen-Projekt

Weil eine neue Verordnung den B-Führerschein für Schülerlotsen als Voraussetzung für die Aufgabe vorschreibt, ist ein Projekt für Asylwerber in vielen Gemeinden vor dem Aus gestanden. Jetzt soll der Landes-Verfassungsdienst den Erlass prüfen.

Auf Bundes- und Landesstraßen bedeutet die Verordnung des Verkehrslandesrates Günther Steinkellner (FPÖ) vorläufig das Aus für den Schülerlotsendienst durch Asylwerber. Denn viele Asylwerber besitzen den geforderten Führerschein der Klasse B nicht.

Asylwerber Schülerlotse

APA/dpa/Andreas Gebert

Ohne dem Führerschein der Klasse B dürfen Asylwerber nicht mehr als Schülerlotsen arbeiten

In rund einem Dutzend Gemeinden waren die Schülerlotsen-Projekte durchaus erfolgreich, hieß es am Montag. Jetzt geht das vorerst einmal nur noch auf Gemeindestraßen, auf denen die Bürgermeister das Sagen haben.

Verunsicherung in Gemeinden

Die Grünen wollen das so aber nicht hinnehmen, seien doch viele Gemeinden verunsichert, ob und was sie mit den Lotsendiensten in Zukunft dürfen. Landesrat Rudi Anschober (Grüne) hat daher Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) gebeten, den Verfassungsdienst prüfen zu lassen, ob Steinkellners Erlass auch für Gemeindestraßen gilt oder nur für Straßen des Landes.

V.l.: Klaus Reingruber (bluesky), Rudi Anschober (Grüne)

Land OÖ /Dedl

Rudi Anschober will das Aus des Projekt nicht hinnehmen

Im Bundesgesetz gebe es keine Bedingung nach einem B-Führerschein für Schülerlotsen, sagte der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz. Anschober ergänzte: In keinem anderen Bundesland gebe es so hohe Standards für den Lotsendienst.

Antwort in bis zu drei Wochen

Manche Grüne wittern daher hinter der Verordnung eine ganz andere Absicht, nämlich Asylwerbern den Lotsendienst gänzlich unmöglich zu machen. Landesrat Anschober rechnet mit einer Antwort aus dem Verfassungsdienst in zwei bis drei Wochen.