Tödlicher Streit um Mitfahrgelegenheit

In Tumeltsham (Bezirk Ried) hat Freitagfrüh ein Streit über eine Mitfahrgelegenheit ein Todesopfer gefordert. Ein 17-Jähriger klammerte sich an die Tür eines Kleintransporters, verlor den Halt und fiel laut Polizei auf die Straße.

Der 17-Jährige aus Esternberg (Bezirk Schärding) und ein Freund suchten gegen 4.15 Uhr in Tumeltsham, in der Nähe eines großen Kinos, eine Mitfahrgelegenheit. Dabei sprachen sie, soweit bisher bekannt, den Fahrer eines Kleintransporters an. Aus dem Gespräch wurde ein Streit. Während der Auseinandersetzung griff der Jugendliche zu seinem Handy, fotografierte das Kennzeichen des Kleintransporters und schickte das Foto an seinen Freund.

Grund für Auseinandersetzung noch nicht bekannt

Warum der Fahrer des Kleintransporters mit Salzburger Kennzeichen und die beiden Burschen in Streit gerieten, ist noch nicht bekannt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte sich der Jugendliche an die Fahrertür gehängt haben, als der Fahrer wegfahren wollte. Als den Burschen die Kraft verließ, stürzte er auf die Straße.

Aufgrund der schweren Kopfverletzungen schloss die Polizei nicht aus, dass der junge Esternberger von dem Kleintransporter überrollt worden sein könnte. Der Fahrer des Kleintransporters setzte ungerührt seine Fahrt fort.

Der 16-jährige Freund des Schwerverletzten musste den Sturz hilflos mitansehen und alarmierte sofort die Einsatzkräfte. Die Mitarbeiter des Roten Kreuzes reanimierten den Burschen, wenig später starb er aber im Krankenhaus Ried an seinen Verletzungen.

„Habe Unfall nicht bemerkt“

Durch das Foto, das das Opfer von dem Kennzeichen des Kleintransporters gemacht hatte, kam die Polizei schnell auf die Spur des Fahrerflüchtigen. Es wurde ein 22-jähriger Mann aus der Umgebung von Salzburg ausgeforscht. In einer ersten Einvernahme am Freitagnachmittag bestätigte er der Polizei den Streit, aber von dem Unfall habe er nichts bemerkt. Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis hat eine gerichtliche Obduktion angeordnet, die die Todesursache klären soll.

Weitere Ermittlungen

Bei der Staatsanwaltschaft geht man derzeit davon aus, dass sich der Fahrer möglicherweise vor Gericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten wird müssen. Die Höchststrafe liegt bei drei Jahren Haft. Die Ermittlungen der Polizei laufen.