Hitler-Haus: Enteignung beschlossen

Nun ist es offiziell: Das Gesetz zur Enteignung der bisherigen Besitzerin von Hitlers Geburtshaus in Braunau ist Mittwochabend im Nationalrat beschlossen worden. Das Haus wandert damit in den Besitz der Republik.

SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS stimmten für das Gesetz. Der Bund ist somit verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit das Haus nicht zur Pilgerstätte für Neonazis wird. Ein Abriss dürfte allerdings nicht in Frage kommen.

Höhe der Entschädigung noch nicht klar

Die bisherige Eigentümerin muss außerdem eine Entschädigungszahlung erhalten, die Höhe der Summe steht allerdings noch nicht fest. Diese soll sich nach dem Eisenbahn-Entschädigungsgesetz richten.

Hitlers Geburtshaus Braunau

ORF

Das Haus in Braunau in der Straße „Salzburger Vorstadt 15“

Vom Innenministerium angemietet

1889 wurde Adolf Hitler im Haus in Braunau geboren, wenige Wochen später zog die Familie Hitler um, drei Jahre später übersiedelten sie nach Passau. Nach Ende des 2. Weltkrieges, 1952, verkaufte die Republik das Haus wieder an die ursprüngliche Eigentumsfamilie. Vom Innenministerium wurde es regelmäßig angemietet, zuletzt stand es leer und die Eigentümerin bekam monatlich rund 5.000 Euro Miete. In diesem Jahr wurde die Frau schließlich enteignet. Seither wird gestritten, ob das Haus abgerissen oder umgestaltet werden soll.

Links: