RH-Kritik an St. Georgen wirft Fragen auf

Die Kritik des Rechnungshofes (RH) an der Gemeinde St. Georgen an der Gusen, weil die Gemeinde etwa ohne Beschlüsse Gesellschaften gründete, wirft auch Fragen der Rolle des Landes auf. Eine Analyse von Gernot Ecker.

Liest man den Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die Vorgänge in der Gemeinde St. Georgen an der Gusen, dann fragt man sich als Steuerzahler: wo bitte war da all die Jahre die Kontrolle? Die Gemeindeaufsicht des Landes? Wurde denn da nie geprüft? Kontrolliert? Auf die Einhaltung von Gemeindeordnung, Gesellschafterrecht, Buchhaltung und Gesetzen bestanden?

Kontrolle der Gemeinden

Nein - offensichtlich nicht. Braucht es da aber nicht fixe Intervalle, klare Richtlinien und eine kontinuierliche Kontrolle in allen Gemeinden des Landes? Niemand will denen pauschal Verfehlungen unterstellen. Aber St. Georgen, soviel darf man zu prophezeien wagen, wird wohl kein Einzelfall sein, auch wenn dort die Liste der Mängel, Verstöße und Verfehlungen laut Rechnungshof besonders lang ist.

Zweite Frage: wie gehen manche Politiker in der Landesregierung mit Steuergeld um? Wie kann es sein, dass die Gemeinde offenbar einfach ins Blaue hinein 390.000 Euro für eine Erweiterung eines Veranstaltungszentrums vom Gemeindelandesrat bekommt, obwohl nicht klar ist, ob man den zusätzlichen Platz wirklich braucht, wieviel das Ganze tatsächlich im Endeffekt kostet und mit dem Bau schon begonnen wurde, bevor man beim Land um Zuschuss über Bedarfszuweisung angesucht hat? Wo gibt es so etwas im Land noch? Und wie oft kommt das vor, dass der zuständige Landesrat einfach einmal 390.000 Euro zusagt, bevor überhaupt noch ein Antrag der Gemeinde da ist.

Angebliche Steuerersparnis

Dritte Frage: wie einfach ist es für Gemeinden eigentlich, Geschäftsfelder einfach in Gesellschaften auszulagern, um dort munter ohne Aufsicht unter dem Deckmäntelchen der angeblichen Steuerersparnis zu wirtschaften und nicht selten herbe Verluste einzufahren? Und wie eindeutig ist ein Gesetz, wenn Gemeinden zwar eine Genehmigung durch das Land brauchen, wenn sie Gesellschaften gründen oder sich an solchen mehrheitlich beteiligen - gemeindeeigene Gesellschaften das aber nicht brauchen. In St. Georgen hat dann halt einfach nicht die Gemeinde sondern eine Gesellschaft der Gemeinde ihre Geschäfte gemacht - ohne Aufsicht.

Parteienförderung

Viertens: die Parteienförderung. Die Gemeinde gewährte eine Parteienförderung bis 2012. Als dann langsam klar wurde, dass Parteien so wohl nicht weiter gefördert werden dürfen, änderte man den Begriff „Partei“ in „Fraktion“ um, gab das Geld nicht der SPÖ oder ÖVP im Ort sondern der SPÖ- oder der ÖVP Fraktion im Gemeinderat. Angekommen ist es ohnehin bei denselben Leuten. Als heuer mit 1. Jänner das neue Parteienfinanzierungsgesetz in Oberösterreich klarstellte, dass eine direkte Förderung von Parteien durch Gemeinden rechtlich nicht geht, haben trotzdem alle weiter die Hand aufgehalten. Man war ja eh Fraktion, nicht Partei - nur die neu im Gemeinderat vertretenen Grünen lehnten das Geld ab.

Der Landesrechnungshof kommt zum Schluss, dass das Parteienfinanhzierungssesetz unklar ist. Das Land hat aber festgestellt: Fraktionen dürfen weiter mit Steuergeld gefördert. Man vergrault doch nicht die eigenen Leute.

Prüfung der Gemeindebuchhaltung

Und zuguterletzt: wer prüft eigentlich die Buchhaltung von Gemeinden, wenn in St. Georgen viele Jahre lang Einnahmen wie Landesförderungen, Bedarfszuweisungen, Veranstaltungseinnahmen und Rückvergütungen nicht im Budget verbucht wurden sondern für Förderungen, offene Rechnungen und einen nicht näher definierten Mitarbeiterpool verwendet werden. Einmal mehr fragt man sich: wo ist da die Aufsicht? In St. Georgen meint ein langjähriger Gemeinderat: er sei schon 20 Jahre in der Kommunalpolitik - die Gemeindeprüfer habe er in dieser Zeit noch nie auf dem Gemeindeamt gesehen.

Gernot Ecker / ooe.ORF.at

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