Misshandlungsvorwurf: Polizist vor Gericht

Ein Polizist soll nächste Woche in Steyr vor Gericht stehen. Er soll im Juni 2014 einen Burschen im Zuge einer Amtshandlung verprügelt haben. Justiz und Polizei bestätigen einen Bericht des „Kurier“. Auch das mutmaßliche Opfer wird auf der Anklagebank sitzen.

Der Vorfall soll sich am 25. Juni in Asten (Bezirk Linz-Land) ereignet haben. Ein alkoholisierter 19-Jähriger und zwei Freunde waren auf der Wiener Straße (B1) unterwegs. Der 19-Jährige soll dabei etwa einen Meter vom Straßenrand entfernt auf der Fahrbahn getorkelt sein. Da sei ein Auto stehengeblieben, ein Mann ausgestiegen und auf den Burschen losgegangen.

Freunde filmten Amtshandlung

Zuerst hätte der Autoinsasse dem 19-jährigen Grundwehrdiener ins Gesicht geschlagen, dann soll er ihn zu Boden gerissen und ihm mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben. Die Freunde hätten mit ihren Handys fotografiert und mitgefilmt, der Mann soll sich daraufhin als Polizist in Zivil zu erkennen gegeben und verlangt haben, die Aufnahmen zu löschen. So zumindest stellten es danach der Bursch und seine beiden Freunde dar.

In Handschellen habe der Beamte den jungen Mann dann zur Polizeiinspektion Enns gebracht und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt angezeigt.

Gerichtsverhandlung in Steyr, Prozessakten

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Der Polizist wird kommende Woche in Steyr vor Gericht stehen

Andere Darstellung bei der Polizei

Ein Polizeisprecher schilderte damals die Lage hingegen anders und sagte im ORF-Interview, die Zivilstreifenbeamten hätten bemerkt, dass sich die Fußgänger teilweise auf der Fahrbahn befunden hätten und hätten sie deshalb zum Schutz in ihrer Funktion als Polizeibeamte angehalten. Der 19-Jährige aus der Fußgängergruppe soll nicht geglaubt haben, dass es sich tatsächlich um Polizisten handelt und die Amtshandlung sei daraufhin eskaliert.

Prozess wegen Körperverletzung

Am 8. April steht jetzt der 46-jährige Polizist in Steyr wegen „Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung“ vor Gericht. Auf der Anklagebank muss aber auch der 19-Jährige Platz nehmen. Ihm wird versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.

Der Welser Rechtsanwalt, der das mutmaßliche Opfer verteidigt, will keine Auskünfte geben. Es interessiere ihn nicht, er sei nicht „mediengeil“, sagte er auf ORF-Anfrage.

Polizist weiterhin im Dienst

Bei der Polizei verweist man auf das laufende Verfahren, man gehe jedoch nach wie vor davon aus, dass die Amtshandlung rechtens war. Der Beamte ist nicht vom Dienst freigestellt, mögliche disziplinarrechtliche Konsequenzen würden erst nach dem Prozess erwogen.

Dem Kriminalbeamten drohen übrigens im Falle einer Verurteilung bis zu eineinhalb Jahre Haft, dem Burschen bis zu drei Jahre.

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