Mann nach Verbotsgesetz verurteilt

Zu 15 Monaten bedingter Haft ist am Landesgericht Wels ein Mann nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Im Internet hat er über eine Veranstaltung in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen geschrieben: „Was kann man mit dem Gesindel schon tun? ...außer einheizen“.

Auch ein Foto Hitlers hat er veröffentlicht, versehen mit dem Schriftzug „Adolf bitte melde dich! Deutschland braucht Dich“.

Urteil rechtskräftig

Er habe lediglich provozieren wollen, so der Angeklagte. Die Geschworenen haben ihn einstimmig schuldig gesprochen, das Urteil ist bereits rechtskräftig.