Swap: Luger war sich „Risikos nicht bewusst“

„Ich war mir dieses Risikos in dieser Form nicht bewusst“, sagte der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Freitag bei seiner Befragung im Zivilprozess der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. um ein in Schieflage geratenes Zinsabsicherungsgeschäft.

Über lange Strecken stand bei der Zeugenbefragung die Organisations- und Kommunikationsstruktur in der Stadt Linz bzw. zu ihren Tochtergesellschaften im Mittelpunkt. „Die Ämterkumulierung ist das Problem. Dort, wo man sich selbst berichtet“, versuchte es Richter Andreas Pablik auf den Punkt zu bringen.

Aussage von Mayr als Auslöser der Befragung

Auslöser für die heutige Befragung des Linzer Bürgermeisters war eine vom damaligen Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr gemachte Zeugenaussage, wonach das höchste Finanzprodukt, mit dem er sich jemals beschäftigt habe, ein Sparbuch oder ein Bausparer gewesen sei.

Im Laufe des Prozesse, bei dem es um den sogenannten „Swap 4175“ geht, ein kompliziertes Finanzprodukt, dass die Stadt Linz im Jahr 2007 mit der BAWAG abgeschlossen hatte, wurde bekannt, dass Mayr auch Aufsichtsratschef der Immobilien Linz GmbH (ILG) war, die schon einen ähnliches Zinstauschgeschäft mit der BAWAG abgeschlossen hatte. Die BAWAG geht nun davon aus, dass Mayr sehr wohl über ein genaueres Wissen über komplexe Finanzprodukte verfügte, als er angab.

„Keine relevante Gefahr abgeleitet“

Luger - er war seit der Gründung der ILG 2005 bis 2013 Stellvertreter von Mayr im ILG-Aufsichtsrat - meinte heute, dass er sich durchaus bewusst gewesen sei, dass es Zinsabsicherungsgeschäfte der ILG gegeben habe. Er habe damals darunter aber nur verstanden, dass die ILG gegenüber möglichen höheren Zinsen geschützt gewesen sei. Dass dahinter noch mögliche hohe Ausgleichszahlungen standen, die in Abhängigkeit vom Erreichen anderer Bedingungen abhängig waren, dieses Risiko sei ihm in dieser Form nicht bewusst gewesen, sagte Luger.

Aus den Berichten von ILG-Geschäftsführer Werner Penn - er war gleichzeitig Finanzdirektor der Stadt Linz - an den ILG-Aufsichtsrat über die Zinstauschgeschäfte, habe er keine relevante Gefahr abgeleitet. „Solche Befürchtungen sind mir nicht bekannt gewesen“, sagte Luger. Bis 2009 sei immer berichtet worden, dass es gut läuft.

Unterschiedliche Auffassungen über die Bewertung

In der Aufsichtsratssitzung vom Dezember 2009 sei das dann anders gewesen, weil es zwischen Bilanzersteller und Bilanzprüfer unterschiedliche Auffassungen über die Bewertung des Swap gegeben habe. Damals sei ihm dieses Thema erstmals wirklich bewusst geworden. Dass auch die Stadt Linz solche Geschäfte abgeschlossen hatte, habe er damals nicht gewusst.

Erinnerlich sei ihm, dass das Bewertungsthema sehr variabel und intransparent gewesen sei - die Bewertung durch die BAWAG lag im Minus, sei aber nicht nachvollziehbar gewesen. Deshalb habe man ein eigenes Gutachten angefordert, das zu einem positiven Ergebnis gekommen sei. Man habe sich dann für die positive Bewertung entschieden, und dafür einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Kauf genommen. Im Aufsichtsrat der ILG habe es nicht einmal eine Diskussion darüber gegeben.

„Bis 2010 keine Gefahren prognostiziert“

Sein Zugang sei damals gewesen, dass es unterschiedliche Bewertungen geben könne, die keine direkten ökonomischen Auswirkungen hätten. Bis 2010 seien sonst keine Gefahren prognostiziert worden.

Richter Pablik verwies auf einen kritischen Rechnungshofbericht, wonach Penn sich als Geschäftsführer der ILG und Finanzdirektor der Stadt Linz selbst hätte berichten müssen. Es habe eigentlich keine Fachaufsicht über die Geschäftsführung bestanden. Die Geschäftsführung hätte handeln können, ohne dass irgendjemand was gewusst hätte. Diese Form der Ämterkumulierung sei damals kein Thema gewesen, so Luger heute.

Streitwert liegt bereits bei 530 Mio. Euro

Zum eigentlichen Thema dieses Prozesses, den von der Stadt Linz mit der BAWAG im Jahr 2007 abgeschlossenen Swap 4175, ein Währungs-und Zinstauschgeschäft, brachte die Befragung am Freitag keine neuen Erkenntnisse. Der Swap rutschte mit dem Höhenflug des Franken immer mehr ins Minus. Der Streitwert der Klage inklusive Zinsen und Gerichtsgebühren liegt laut BAWAG bereits bei über 530 Mio. Euro.