„Objekt 21“: Urteile nicht verschärft

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die Schuldsprüche für die beiden Spitzen einer Neonazi-Schutztruppe, die ein Ex-Rotlichtboss angeheuert hatte, Mittwochnachmittag bestätigt und gab damit der Berufung der Staatsanwaltschaft Wels, die höhere Strafen gefordert hatte, nicht statt.

Der 30-Jährige und der 33-Jährige sind bereits als mutmaßliche Köpfe der rechtsextremen Organisation „Objekt 21“ nach dem NS-Verbotsgesetz zu sechs bzw. vier Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Im Auftrag des früheren Rotlichtbosses - er hatte nach eigenen Angaben ein „Schutzbedürfnis“ - verübten sie Anschläge bei der Konkurrenz oder stifteten andere dazu an. Mehr dazu in Haftstrafen im „Objekt 21“-Prozess .

Vorwurf einer Reihe von Straftaten

Die Anklage warf den Männern u.a. das Vergehen der kriminellen Vereinigung, versuchte und vollendete Brandstiftungen in Bordellen in Hallein, Wien und im Bezirk Kirchdorf, eine Bitumenattacke auf einen Wiener Saunaclub, einen Buttersäureanschlag auf ein Etablissement ebenfalls in Wien sowie das Aussetzen teils giftiger Skorpione vor. Auf ihr Konto gingen zudem zahlreiche weitere Straftaten wie Morddrohungen, das Anzünden eines Autos, Einbruchsdiebstähle, der Besitz verbotener Waffen und Betrügereien.

Rund drei Millionen Euro Gesamtschaden

Alles sei „bis ins Detail durchgeplant“ gewesen, „nichts dem Zufall überlassen“ worden, so das Erstgericht in seiner Begründung. Dass der 30-Jährige, der bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt hat, offenbar vom Strafvollzug „völlig unbeeindruckt“ sei, nannte der Vorsitzende „sehr erschreckend“. Der Erstbeschuldigte richtete rund 2,5 Millionen Euro Schaden an, sein Mittäter 350.000 Euro.

Sechs Jahre und neun Monate bzw. vier Jahre und acht Monate, lauteten die Urteile des Erstgerichtes. Auch das OLG betonte, dass „derartiges Handeln massiv sanktioniert“ gehöre, eine Korrektur sei aber nicht notwendig.

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