Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Am 25. November ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen, der weltweit häufigsten Menschenrechtsverletzung. Etwa jede vierte Frau wird einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt - meist ausgeübt von Männern.

Das klassische „blaue Auge“ als sichtbares Zeichen von Gewalt bei Frauen ist selten, sagte Dagmar Anderee, Vorsitzende des Linzer Frauenhauses. Vielmehr ist es meist ein Mix aus körperlichen und seelischen Misshandlungen. Meist der Kinder wegen schweigen Frauen oft viele Jahre, bis sie endlich Hilfe suchen - etwa im Linzer Frauenhaus, wo derzeit 14 Frauen und Kinder Schutz finden. Pro Jahr werden laut Andree rund 80 Frauen mit ebenso vielen Kindern betreut.

Hilfesuchende zwischen 20 und 30 Jahre

Die meisten Hilfesuchenden sind zwischen 20 und 30 Jahre alt, viele aber auch älter, weil sie warten, bis die Kinder erwachsen sind. Auch immer mehr gutsituierte Frauen suchen Schutz im Frauenhaus, heißt es. Sie würden wegen der gesellschaftlichen Stellung ihrer Männer und dem Druck der Familien ebenfalls jahrelang zu Hause ausharren.

Kampagne zum Mitmachen

Besonders gewaltbelastet sind die Tage rund um Weihnachten, aber auch die Ferien- und die Urlaubszeit. Um auf die Gewalt an Frauen hinzuweisen, hat das Linzer Frauenhaus eine Wanderausstellung gestartet. Dabei können sich auch alle Besucher und Besucherinnen der Vernissage mit einer Anti-Gewalt-Botschaft fotografieren lassen und so Teil der Kampagne werden.

60er Jahre Anlass für Jahrestag

Der internationale Tag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen geht auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal zurück, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst getötet wurden. Sie waren im Untergrund gegen die Diktatur tätig.

ÖVP-Frauen fordern klare Bestimmungen

Häusliche Gewalt sei überwiegend männlich, so die Leiterin der ÖVP-Frauen Claudia Durchschlag. Dazu gehörten nicht nur körperliche und sexuelle Übergriffe, sondern auch Belästigung, Beschimpfung, Erniedrigung, wirtschaftliche Unterdrückung, Zwangsheirat sowie soziale Isolation. Klare Bestimmungen gegen die Unterdrückung von Frauen müssten daher Teil aller völkerrechtlichen Verträge sein.

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