Mieter für Hitler-Geburtshaus gesucht

Die Geschichte des Hitler-Geburtshauses in Braunau geht weiter. Nachdem Innenministerium und Gemeinde bei der Eigentümerin mit einem Konzept für Volkshochschule und Volkshilfe abgeblitzt sind, will man nun bei anderen Ministerien fragen, ob sie für die Räumlichkeiten Verwendung haben.

Das kündigte Sektionschef Hermann Feiner am Dienstag an. Seit 1972 ist das Innenministerium (BMI) Mieter des Hauses mit der Adresse Vorstadt 15. Die rund 800 m2 kosten derzeit 4.800 Euro im Monat, die sich Ministerium und Gemeinde nach dem Schlüssel 60 zu 40 aufteilen. Die Republik nehme so grundsätzlich ihre Verantwortung wahr, die sie bei historisch belasteten Gebäuden habe, sagte Feiner, der mit seiner Sektion IV für die Gedenkstätten der Republik verantwortlich zeichnet.

Hitler-Geburtshaus

ORF

Nutzung „schwierig zu organisieren“

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist allerdings äußerst schwierig zu organisieren. In den 70er Jahren war die HTL Braunau eingemietet, bis 2011 die Lebenshilfe Oberösterreich. Seitdem wird ein Nach- bzw. Untermieter gesucht. Allerdings gilt es, einerseits den Mietvertrag zu berücksichtigen, in dem explizit eine „museale“ Nutzung bzw. eine im historischen Kontext untersagt wird - andererseits muss die Eigentümerin zustimmen.

Und das war zuletzt nicht der Fall, als man plante, Volkshochschule und Volkshilfe in dem Haus unterzubringen. Das würde zwar den im Mietvertrag verankerten „sozial-edukativen“ Zwecken entsprechen, sei aber von der Besitzerin abgelehnt worden, so Feiner. Auch auf wiederholte Kaufangebote sei sie nicht eingestiegen, wobei die Republik nur den Verkehrswert zahlen könne. Und so steht die Liegenschaft derzeit leer, was auf lange Sicht wohl dem Rechnungshof nicht gefallen werde, so das BMI.

Rückmeldungen in „angemessener Frist“ erhofft

Deshalb sollen nun alle anderen Ministerien angeschrieben werden. Feiner hofft auf Rückmeldungen binnen einer „angemessenen Frist“: „Bis zum Jahresende“ würde er gerne wissen, ob ein Ressort evt. Bedarf an den Räumlichkeiten hat. Sollte das der Fall sein, ist zwar noch immer nicht gesagt, dass die Eigentümerin den neuen Nutzungsplänen zustimmt. Klappt es aber doch, könnte das betreffende Ministerium in den Mietvertrag eintreten. Das Innenministerium werde aber jedenfalls den gesamten Prozess „begleiten“ und seine Verantwortung weiter wahrnehmen, so Feiner.

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