24 Monate Haft für Geisterfahrer

Zu 24 Monaten Haft - acht davon unbedingt – ist am Dienstag ein 55-jähriger Landwirt in Linz verurteilt worden. Der Mann war stark alkoholisiert und hatte als Geisterfahrer einen Unfall mit zwei Todesopfern verursacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach dem verhängnisvollen Unfall wurden bei dem Landwirt 1,4 Promille Alkohol im Blut gemessen. Der Beschuldigte besucht derzeit wöchentlich eine Therapie zur Alkoholentwöhnung, später ist ein stationärer Entzug geplant. Als mildernd wertete der Richter zudem eine teilweise Schadenswiedergutmachung durch den 55-Jährigen: Die Eltern der Kinder, die bei dem Unfall ums Leben gekommen sind, haben bisher 20.000 Euro erhalten.

Geisterfahrer vor Gericht

APA/rubra

Der Angeklagte vor der Verhandlung

Als erschwerend wurde aber unter anderem das Zusammentreffen von mehreren Vergehen gewertet.

„Das Malheur ist groß“

„Das Malheur ist groß - auch für mich“, antwortete der Angeklagte auf die Frage des Richters, wie er mit den Ereignissen umgehe. Der Vorsitzende verwies darauf, dass der Landwirt schon früher einmal betrunken am Steuer erwischt wurde. Hätte er daraus gelernt, „wären die zwei Kinder heute noch am Leben“.

Geisterfahrerunfall auf A1 bei Allhaming

foto-kerschi.at

Am 30. Juli war ein deutsche Familie mit Wurzeln im Kosovo durch Oberösterreich unterwegs, um ihre Verwandten in der alten Heimat besuchen. Gegen 2.30 Uhr waren die Reisenden auf der A1 bei Eggendorf unterwegs. Plötzlich kam ihnen ein Auto mit hoher Geschwindigkeit entgegen. Ausweichen konnten sie nicht mehr, es kam zur Tragödie.

Eltern überlebten Zusammenstoß

Bei dem Zusammenstoß mit dem Geisterfahrer überlebten in dem Auto aus Deutschland nur die Eltern. Sie mussten mitansehen, wie die Einsatzkräfte den Kampf um das Leben ihrer zehnjährigen Tochter und ihres 21-jährigen Sohnes verloren.

Geisterfahrerunfall auf A1 bei Allhaming

foto-kerschi.at

Nur leicht verletzt war hingegen der Verursacher, ein 55-jähriger Landwirt aus dem Bezirk Gmunden. Wie sich herausstellte, war der Bauer betrunken Auto gefahren und zum Geisterfahrer geworden. Zumindest 1,4 Promille Alkohol soll der Mann im Blut gehabt haben.

Richter: Über Null-Promille-Grenze nachdenken

Das Urteil lautete 24 Monate Haft - acht davon unbedingt. Der Verteidiger und der Staatsanwalt gaben beide keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Angesichts des tragischen Vorfalls wäre es wünschenswert, dass der Gesetzgeber über eine Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr nachdenkt, betonte der Richter. Mit der aktuellen Regelung werde eine „lasche Einstellung befeuert“.

Aus der Sendung „Oberösterreich heute“ vom 31.7.2014:

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